mein Herr Rechtsanwaltsbruder hat das letztens erwähnt und weil ich das noch nie gehört hatte, wollte ich das weitergeben:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/Pflegeverm%C3%A4chtnis.htmlwenn jemand wen unendgeltlich gepflegt hat und die Person dann stirbt, hat man Anspruch aufs Pflegevermächtnis. das ist noch vor der Erbschaft und ist gar nicht so wenig.
Er hats in dem Zusammenhang erwähnt, wo die Partnerin ihn gepflegt hat, aber dann beim Erbe fast leer ausgegangen ist (er hat ihr noch einen Anteil vererbt, aber sie waren nicht verheiratet), während die Verwandten natürlich eingestriffen haben, obwohl sie sich in seinen letzten Jahren nicht viel um ihn gekümmert haben.
aber ihr steht noch ein fast 6stelliger Betrag zu - eben dieses Pflegevermächtnis.