Autor Thema: bedingt zurechnungsfähig - Alkohol und Drogen als Milderungsgrund  (Gelesen 218 mal)

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Offline lara_ela

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früher war es beim Autofahren ja auch so: wer betrunken war, konnte halt nicht anders als einen Unfall zu bauen... arme Person war halt beeinträchtigt... Kavaliersdelikt...

mir fällt es aber in letzter Zeit wirklich negativ auf, dass Drogen ein Milderungsgrund sind. und zwar bei Femiziden oder versuchten Femiziden. Den Tätern tut es nacher immer unendlich leid... sie waren aber eben betrunken und auf Droge... können ja quasi nichts dafür...
so wie im letzten Fall, der heute verhandelt wurde. 15 Jahre Haft (nicht rechtskräftig). mildernd war das Geständnis und die Tatsache, dass der Beschuldigte nicht voll zurechnungsfähig war...
hm... er hat ihr DREI TAGE vor der Tat aus der Entzugsklinik geschrieben, dass sie was erleben wird und dass er dafür auch ins Gefängnis geht.
dann hat er sich zugeballert und dann ist sie ihm ins Messer gelaufen. genau... 13 mal... mit voller Wucht...
aber es tut ihm so leid. und er war betrunken (1,7) und auf Droge.

hm... ich finde, die Unzurechnungsfähigkeit sollte auf psychische Erkrankungen beschränkt werden.
die meisten solche Gewalttaten passieren doch im Rausch welcher Art auch immer. da schaukelt sich sowas auf, die Hemmungen fallen und dann gehts los! vielleicht sollts sogar erschwerend wirken, statt mildernd... ich weiß nicht.
aber mir passt das so nicht...
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Offline Charisma

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Offline TheMechanix

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Im Rausch ist man aber halt nicht voll zurechnungsfähig, wieso sollten also nur psychisch Kranke unzurechnungsfähig sein können? ??? - Der Typ in dem konkreten Fall muss ja sowieso a Alkohol-/Drogenproblem haben, wenn er in einer Entzugsklinik war, d.h. bei dem kann ma ja sowieso davon ausgehen, dass er nicht zu 100% zurechnungsfähig ist...schuldfähig dürft er aber trotzdem sein, wenn er 15 Jahre ausfasst...
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Offline lara_ela

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Ich versteh schon, was du meinst. Ich denk mir, man könnte einen Mord planen, sich zudröhnen und hätte dann vielleicht mildernde Umstände... :/

Ja genau das!

Klar... Diese Männer (das ist eben häufiger) sind krankhaft eifersüchtig....
Wenn er sie schlägt sagt man ja auch nicht "oh, da war er betrunken und er ist eben krankhaft eifersüchtig... tut ihm danach ja eh immer leid" also die Frauen sagen das dann manchmal schon... aber das ist ja auch schon fast krank...

Aber eh auch bei anderen Taten:
Ja, ups, ich hab sie vergewaltigt.. tut ma eh leid, aber ich war halt auf Droge, da kann das schonmal passieren...

Ja, sorry, ich war im Bus und der Typ hat mich so komisch angesehen und ich war halt voll betrunken, da hab ich eben das Messer in seine Augen gesteckt. Sie wissen ja, wie das ist....

Ma könnte natürlich sowieso überlegen, ob ein ein Mord nicht generell pathologisch ist. So gesehen könnt ma sagen, auch nüchterne müssen doch einen an der Waffel haben, wenn sie wen umbringen...
Kann ja nix dafür, dass er so gstört ist, dass er wen umbringen will! Und dass es ihm nicht mal leid tut unterstreicht das noch.... armer Mensch,.. hat einfach nicht anders können...
[Das ist jetzt nicht ernst gemeint, hoff das ist klar...]
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Offline Ginger

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Mir ist es nicht ganz klar was du meinst? Du mischt doch gerade Emotion (ja der arme blabla) mit Einordnung und Urteilsfindung einer Straftat. Niemand sitzt im Gerichtssaal und sagt das ser Täter arm war/ist weil er unzurechnungsfähig war, das ist lediglich eine Feststellung. Mildernd bedeutet auch nicht, daß er als der arme Bub gesehen wird, sondern nur das die Fehleinschätzung der Handlung näher liegt als bei jemanden der bei vollem Bewusstsein ist und man das somit in die urteilsfindung miteinfließen lassen muss. Die Tatsache das er vorangegangen bereits gedroht hat, dürfte ja offensichtlich eh auch berücksichtigt worden sein?

Oder kürzer: der Anhang mildernd spricht ihm definitiv nicht das Tätersein ab und rechtfertigt auch die Tat nicht.
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Offline TheMechanix

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Mir ist es nicht ganz klar was du meinst? Du mischt doch gerade Emotion (ja der arme blabla) mit Einordnung und Urteilsfindung einer Straftat. Niemand sitzt im Gerichtssaal und sagt das ser Täter arm war/ist weil er unzurechnungsfähig war, das ist lediglich eine Feststellung. Mildernd bedeutet auch nicht, daß er als der arme Bub gesehen wird, sondern nur das die Fehleinschätzung der Handlung näher liegt als bei jemanden der bei vollem Bewusstsein ist und man das somit in die urteilsfindung miteinfließen lassen muss. Die Tatsache das er vorangegangen bereits gedroht hat, dürfte ja offensichtlich eh auch berücksichtigt worden sein?

Oder kürzer: der Anhang mildernd spricht ihm definitiv nicht das Tätersein ab und rechtfertigt auch die Tat nicht.

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Drückt sehr schön meine eigenen Gedanken aus... :)
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Offline lara_ela

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Mir ist es nicht ganz klar was du meinst? Du mischt doch gerade Emotion (ja der arme blabla) mit Einordnung und Urteilsfindung einer Straftat. Niemand sitzt im Gerichtssaal und sagt das ser Täter arm war/ist weil er unzurechnungsfähig war, das ist lediglich eine Feststellung. Mildernd bedeutet auch nicht, daß er als der arme Bub gesehen wird, sondern nur das die Fehleinschätzung der Handlung näher liegt als bei jemanden der bei vollem Bewusstsein ist und man das somit in die urteilsfindung miteinfließen lassen muss. Die Tatsache das er vorangegangen bereits gedroht hat, dürfte ja offensichtlich eh auch berücksichtigt worden sein? Oder kürzer: der Anhang mildernd spricht ihm definitiv nicht das Tätersein ab und rechtfertigt auch die Tat nicht.
Nein, die Milderung mildert... also wäre die Strafe höher, aber weil der ja zugedröhnt war, konnte er halt nicht anders. (Und ja hier mein Sarkasmus, dass der Arme ja nix dafür kann... War ja auf Droge... Da kann das mal passieren.)
und ich frage mich, ob das gerechtfertigt ist.

Bei einem Verkehrsunfall wirkt der Alkoholisierungsgrad auch nicht mildernd.

Oder wie Charisma sagte, theoretisch könnte ich das auch gleich nutzen.
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Offline blues

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Bin kein Jurist, aber soweit mir bekannt, besteht ein Unterschied, ob man alkohol- oder drogenabhängig ist (also psychisch krank = strafmindernd) - oder ob sich jemand singulär zudröhnt, quasi Mut ansäuft, und dann ein Verbrechen begeht (nicht strafmindernd).

Offline TheMechanix

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also wäre die Strafe höher, aber weil der ja zugedröhnt war, konnte er halt nicht anders.

Dieser Schluss ist schlicht falsch. Wie kommst Du drauf, dass jemand im alkoholisierten Zustand "nicht anders kann"? Und wie blues richtig schreibt, nicht jede Berauschung ist automatisch ein Milderungsgrund...
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Offline Ginger

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Nein, die Milderung mildert... also wäre die Strafe höher, aber weil der ja zugedröhnt war, konnte er halt nicht anders. (Und ja hier mein Sarkasmus, dass der Arme ja nix dafür kann... War ja auf Droge... Da kann das mal passieren.)
und ich frage mich, ob das gerechtfertigt ist.

Bei einem Verkehrsunfall wirkt der Alkoholisierungsgrad auch nicht mildernd.

Oder wie Charisma sagte, theoretisch könnte ich das auch gleich nutzen.
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Ich finde immer noch, solange du diese emotionalen Nebensatz dazu tust, kann man da schwer drüber diskutieren. Abgesehen davon, daß ich darüber jetzt nur das weiß, was du dazu geschrieben hast, klingt einfach deine Meinung dazu als würde der Mensch jetzt wieder auf freiem Fuß sein. Klar gehört er bestraft, aber es hat schon Grund warum in unserer Rechtsprechung mehrere Facetten einer Tat berücksichtigt werden müssen. Aber um da entgegen zu kommen: Ich bin prinzipiell der Meinung das Opfern von (häuslicher) Gewalt viel früher geholfen werden sollte. Das wäre ein Punkt auf den wir uns sicher einigen können. Um jetzt auf genau deinen Fall oder auch mildernde Umstände ansich einzugehen fehlt mir irgendwie das Material  :)
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