0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Ich versteh schon, was du meinst. Ich denk mir, man könnte einen Mord planen, sich zudröhnen und hätte dann vielleicht mildernde Umstände... :/
Mir ist es nicht ganz klar was du meinst? Du mischt doch gerade Emotion (ja der arme blabla) mit Einordnung und Urteilsfindung einer Straftat. Niemand sitzt im Gerichtssaal und sagt das ser Täter arm war/ist weil er unzurechnungsfähig war, das ist lediglich eine Feststellung. Mildernd bedeutet auch nicht, daß er als der arme Bub gesehen wird, sondern nur das die Fehleinschätzung der Handlung näher liegt als bei jemanden der bei vollem Bewusstsein ist und man das somit in die urteilsfindung miteinfließen lassen muss. Die Tatsache das er vorangegangen bereits gedroht hat, dürfte ja offensichtlich eh auch berücksichtigt worden sein?Oder kürzer: der Anhang mildernd spricht ihm definitiv nicht das Tätersein ab und rechtfertigt auch die Tat nicht.
Mir ist es nicht ganz klar was du meinst? Du mischt doch gerade Emotion (ja der arme blabla) mit Einordnung und Urteilsfindung einer Straftat. Niemand sitzt im Gerichtssaal und sagt das ser Täter arm war/ist weil er unzurechnungsfähig war, das ist lediglich eine Feststellung. Mildernd bedeutet auch nicht, daß er als der arme Bub gesehen wird, sondern nur das die Fehleinschätzung der Handlung näher liegt als bei jemanden der bei vollem Bewusstsein ist und man das somit in die urteilsfindung miteinfließen lassen muss. Die Tatsache das er vorangegangen bereits gedroht hat, dürfte ja offensichtlich eh auch berücksichtigt worden sein? Oder kürzer: der Anhang mildernd spricht ihm definitiv nicht das Tätersein ab und rechtfertigt auch die Tat nicht.
also wäre die Strafe höher, aber weil der ja zugedröhnt war, konnte er halt nicht anders.
Nein, die Milderung mildert... also wäre die Strafe höher, aber weil der ja zugedröhnt war, konnte er halt nicht anders. (Und ja hier mein Sarkasmus, dass der Arme ja nix dafür kann... War ja auf Droge... Da kann das mal passieren.)und ich frage mich, ob das gerechtfertigt ist.Bei einem Verkehrsunfall wirkt der Alkoholisierungsgrad auch nicht mildernd.Oder wie Charisma sagte, theoretisch könnte ich das auch gleich nutzen.Ich hab vor wen umzubringen, dröhn mich zu - zack: Strafausmaß gemildert...