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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070007.html Vermutlich neue selbstständige. Geringfügig ist es dann wenn ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird. Honorar: nimm mal dein brutto Gehalt und sieh dir den Stundensatz an als Orientierung. Dann legst noch was drauf. Vor allem wenn du eh nicht weißt ob du's machen willst kannst mal hoch ansetzen! Zusätzlich kannst es googeln, was da üblich ist.
Was hast du denn im Arbeitsvertrag stehen?
Zur Nebenbeschäftigung? Nur einen Satz. Dass keine erlaubt sind, die mit der Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber unvereinbar sind. Sonst auch nix, dass ich informieren müsste. Das würde ich aber schon machen. Es gibt halt trotzdem einen Berührungspunkt mit meinem Job. Interessenskonflikt gibts keinen und ich mache dort dann auch was anderes- etwas, was ich bei meinem Job nicht mache laut Stellenbeschreibung und wo meine Chefin auch sagt, ich solls nicht machen da nicht unser Angebot.
Das mit der Unvereinbarkeit hab ich auch, ich darf nix machen, was nicht zum Ansehen einer Lehrerin passt (weiß den genauen Wortlaut nicht). Ein Bordell darf ich z.B. nicht betreiben. Ich muss es aber auch melden. Und dass die Chefin sagt, du sollst es nicht machen, würde das dein Unternehmen dann auch sagen?