Autor Thema: Bareinzahlung mit Erlagschein  (Gelesen 5449 mal)

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Offline lara_ela

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Bareinzahlung mit Erlagschein
« am: 16-04-2017, 12:00:01 »
Eine blöde Frage, aber da ich solche Bankenwege nie erledige hoff ich, dass es jemand so weiß:

Ich hab eine Onlinebank, daher kostet mich alles, was ich am Schalter mach extra. Ich soll aber etwas unwiderruflich einzahlen, daher brauche ich eine Unterschrift auf dem Zettel.
Nun war die Idee, den erforderlichen Betrag zu beheben und dann bar am Schalter der empfangenden Bank ein zu zahlen.
Ist das überhaupt korrekt so? Kostet das was abhängig von der Bank?
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Re: Bareinzahlung mit Erlagschein
« Antwort #1 am: 18-04-2017, 09:02:13 »
Weiß nicht, ob meine Antwort noch rechtzeitig kommt, aber trotzdem:

Was ist denn das für ein Empfänger, der unbedingt eine Unterschrift am Beleg will? Ist total veraltet.

Eine Unterschrift auf den Beleg gibt es mMn schon lange nimma. Also bei meiner Bank gibt es das gar nicht, dass man eine "offizielle Durchführungsbestätigung durch Unterschrift" bekommt. Als Durchführungsbestätigung gilt halt dein Kontoauszug, wo man die Durchführung sieht. Am Selbstbedienungsautomaten kannst dir den Beleg abstempeln lassen (das gilt aber auch nicht als Durchführungsbestätigung).
Die Bareinzahlungsgebühr ist bankenabhängig, kostet zwischen 3-5 EUR, würd ich sagen.
Wenn die Schalterbeamten nett sind und dich kennen, machen's vl eine Paraphe drauf auf den Beleg, damit der Empfänger zufrieden ist.  ;)

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Offline lara_ela

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Re: Bareinzahlung mit Erlagschein
« Antwort #2 am: 18-04-2017, 14:28:42 »
Da ich keine Bank hab, kennt mich keiner ;D
Ja mein Bruder sagte überweisen und den Bank Typen einen Stempel drauf geben lassen.
Ja ich weiß auch nicht...
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Re: Bareinzahlung mit Erlagschein
« Antwort #3 am: 18-04-2017, 14:54:39 »
Also ich würd mir das Beheben + Bareinzahlen sparen, ist ja nur mit Arbeit und Kosten für dich verbunden.

Würde es normal übers Online-Banking einzahlen und einen Screenshot von dem Überweisungsformular und dann von der durchgeführten Position machen. Das ganze mit einer Erklärung, dass du nur Onlinebanking und keine Bankfiliale hast, an den Empfänger schicken.
Das genügt im Normalfall (bei unseren Kunden akzeptieren wir das so), wenn's ned grad um einen Millionenbetrag geht. :P

Bei meinem Onlinebanking gibt's auch die Möglichkeit, sich eine Beilage für die Überweisung erzeugen zu lassen. Natürlich kostenpflichtig, aber dann hättest du einen "richtigen Beleg".
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Re: Bareinzahlung mit Erlagschein
« Antwort #4 am: 18-04-2017, 15:40:59 »
ich habs bisher auch immer so gemacht mit Screenshot.
Der Überweisungsbeleg ist ja auch digital. Außer man fordert in extra als druckversion an, geht sicher irgendwie, aber halt mit extra Kosten und Zeitaufwand verbunden....
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Offline lara_ela

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Re: Bareinzahlung mit Erlagschein
« Antwort #5 am: 18-04-2017, 17:51:14 »
Ja es is halt so, wenn das Konto nicht gedeckt wäre, würde die Überweisung nicht raus gehen. Die df Bestätigung ist eine Bestätigung der Bank, dass das Konto gedeckt ist, so die Erklärung von meinem Bruder .
Und klarerweise die ständige Verwechslung dieser Rückbuchung mangels Kontodeckung und einer Widerrufung... Man kann eine Überweisung ja nicht widerrufen... Sobald es am Konto ist, ist es dort... Wenn ich also früh zahlen würde, würden sie es schon sehen und dann gäbe es eh keinen Rückzug mehr meinerseits...
Aber was soll ich machen, wenn mir das die empfangende Partei nicht glaubt...:(
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Re: Bareinzahlung mit Erlagschein
« Antwort #6 am: 18-04-2017, 18:59:52 »
Ich kann online nur die Höhe überweisen die auch drauf ist und sobald ich die Überweisung durchgeführt habe muss ich meine Bank nerven um da vielleicht doch das Geld wieder zurück zu bekommen und kanns nicht einfach mal so zurück holen. 
Ich weiß ja nicht wem du da was Überweisen musst aber der stellt sich echt ganz schön an. Das Geld ist meist eh in 1-2 Tagen am Konto vom Anderen und kann somit eh schon recht rasch sehen, dass es überwiesen wurde. 
Soweit ich weiß kostet eine Überweisung beim Schalter immer extra und wer zahlt einem das + die Zeit die dafür drauf geht zur Bank zu gehen.

Offline lara_ela

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Re: Bareinzahlung mit Erlagschein
« Antwort #7 am: 18-04-2017, 21:30:00 »
Ja eh! Die haben halt Angst vor Rückforderung obwohl es Schwachsinn ist.
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Re: Bareinzahlung mit Erlagschein
« Antwort #8 am: 19-04-2017, 09:18:57 »
Na wenn die Angst vor einem ungedeckten Konto so groß ist, dann zahl den Betrag eben wirklich in bar ein. Am besten auf einer Bankfiliale, von der Bank, die der Empfänger besitzt. Dann ist es schneller auf dessen Konto.
Eine Durchführungsbestätigung gibt's halt dafür trotzdem ned, aber wenn das Geld bar auf das Empfängerkonto eingezahlt wird, fällt die Sorge wegen fehlender Kontodeckung weg. ;)
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Offline lara_ela

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Re: Bareinzahlung mit Erlagschein
« Antwort #9 am: 19-04-2017, 14:20:09 »
Ja, dann geht's nicht zurück, weil es kein zurück gibt!
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