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gesamt aktivieren, einzeln aktivieren oder gwg
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Autor
Thema: gesamt aktivieren, einzeln aktivieren oder gwg (Gelesen 10021 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
lara_ela
unverbesserliche Fehlerausbesserin
Altes Eisen
Beiträge: 57.527
gesamt aktivieren, einzeln aktivieren oder gwg
«
am:
29-11-2011, 20:22:10 »
So, jetzt frag ma mal die, die sich da auskennen!
Auf der Uni lernt man viel aber die Praxis nicht, wie meine Freundin letztens so treffend sagte, als sie mich fragte, was ich von der Rechnung, die sie gerade zu verarbeiten hat, halte:
es kauft jemand eine Büroeinrichtung.
also drei Schreibtische, Rollcontainer, Drehstühle...
jedes Gut für sich ein GWG. nach dem Gefühl nach sag ich natürlich: also da kannst ja wirklich nicht alles als GWG gleich wieder rausschmeißen!
also fragt sie mich wo ich das herauslesen kann. nun ja, ich schau also mal in meine schlauen Bücher von früher und muss feststellen, dass ichs echt nicht finden kann.
in den Richtlinien steht zwar, dass eine Schreibtischeinheit bestehend aus Schreibtisch, Drehstuhl und Rollcontainer auch selbstständige Wirtschaftsgüter sein können, wenn dann nicht der Sinn verloren geht - oder so ähnlich - aber ob nun jeweils ein Schreibtisch mit einem Drehstuhl und einem Rollcontainer als Schreibtischeinheit im AVZ stehen soll, oder drei Schreibtische als ein Gut im AVZ stehen sollen oder... und jetzt haben wir beide gesucht und nix konkretes gefunden... und unsere Beispiele von Uni und bei ihr von der Schule lauten immer nur "Herr x kauft einen Sessel um..."
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Altes Eisen
Beiträge: 14.767
Re: gesamt aktivieren, einzeln aktivieren oder gwg
«
Antwort #1 am:
29-11-2011, 20:47:01 »
das ist sicher eine auslegungssache.
bei uns würde das ws nach "gütergruppe", also jeweils die drei tische, die drei container und die drei sessel als ein gut, zusammengefasst und abgeschrieben werden.
die andere von dir angesprochene überlegung (einen tisch mit sessel und container zusammenzufassen) finde ich nicht logisch, da ein drehstuhl vermutlich eine andere nutzungsdauer haben wird als der tisch. wobei, najo, wenn ich mir die drehstühle bei uns so anschau, haben die ihre buchhalterische nutzungsdauer schon weit überschritten.
ich denke, dass die größe des unternehmens bzw. der bilanzwert des anlagevermögens dieser firma auch eine rolle spielen.
in einem einzelunternehmen (dem klassischen beispiel im lehrbuch), wo es vl nur dieses eine büro gibt, wäre die gesamte einrichtung als eine wirtschaftliche einheit zu sehen (denn wenn ich nur einen schreibtisch habe bzw. den nicht mehr hätte, ist der wirtschaftliche zweck nicht mehr gegeben).
in einem großen unternehmen wandern die anlagegüter herum. der container ist mal an einem arbeitsplatz, dann beim nächsten. so gesehen könnte man argumentieren, dass jedes gut für sich betrachtet werden muss. und außerdem: selbst wenn wir jetzt zb diese gekaufte büroeinrichtung falsch aktivieren würden, würde das keinem auffallen, weil die summe zu lächerlich klein ist im vergleich zu anderen dingen, die sich in unserem anlagevermögen abspielen. das ist die praxis.
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lara_ela
unverbesserliche Fehlerausbesserin
Altes Eisen
Beiträge: 57.527
Re: gesamt aktivieren, einzeln aktivieren oder gwg
«
Antwort #2 am:
29-11-2011, 21:33:53 »
insgesamt - laut Beispiel - 18.000,- weil bei einem gleich so viel eingekauft wird (also mehrere Tische, mehrere Sessel, mehrere Rollcontainer...)
RZ 3899
Wirtschaftsgüter, die aus Teilen bestehen, sind als Einheit aufzufassen, wenn sie nach ihrem
wirtschaftlichen Zweck oder nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden.
ABER:
3900:
- Geschäftseinrichtung stellt grundsätzlich keine Einheit dar (VwGH 30.6.1987,
87/14/0046);
und
- Schreibtischkombinationen aus Schreibtischen, Computerbeistelltischen und
Rollcontainern können selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter darstellen, wenn eine
Trennung nicht zum Verlust der selbständigen Nutzbarkeit eines Teiles führt. (letzteres brachte mich auf die Idee es als Schreibtischkombination aus Schreibtisch und Container zu verstehen).
also du sagst, bei euch würden 3 Schreibtische, die gemeinsam >400,- machen einfach als ein WG im AVZ stehen obwohl jeder schreibtisch für sich ein Wigu wär...
finde das ein bissi schwammig alles, wenn mans genauer betrachtet *g* aber rein von der Logik wärs ja sinnlos lauter Zeug zu kaufen, das halt für sich <400 kostet und dann die ganze Büroeinrichtung sofort als Ausgabe geltend zu machen...
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Altes Eisen
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Re: gesamt aktivieren, einzeln aktivieren oder gwg
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Antwort #3 am:
29-11-2011, 22:13:42 »
ohne jetzt alles gelesen zu haben...
also ich kennen grdsl beide Auffassungen aus der Praxis...
willl ich nicht so viel abschreiben, dann sage ich ich fasse es als Gruppe auf... wahrsch. eher wenn Unternehmen gleich das gesamte Büro mit Sesseln ausstatten usw...
kenne es aber auch dass es einzel erfasst und sofort abgeschrieben wird - gewinnminimierend halt. Schreibtisch und Sessel bilden nicht zwangsläufig immer eine Einheit... ok, wenn ich zB Esstisch und passende Sessel dazu kaufe, versteh ich's, aber grad bei Schreibtisch und Sessel würd ich nicht mal unbedingt die selbe ND voraussetzen. Sessel werden zB meiner Erfahrung nach häufiger ausgetauscht als Tische...
afaik gibts da keine 100%ige Lösung dafür, kommt auf die Umstände drauf an
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(¯`•.¸¸.•´¯`•.¸¸.- Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ -.¸¸.•´¯`•.¸¸.•´¯)
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