Autor Thema: Arbeitnehmerveranlagung  (Gelesen 9595 mal)

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cat

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Arbeitnehmerveranlagung
« am: 04-09-2010, 21:42:58 »
Ich glaub das Thema passt hier am besten rein.
 
Wer kennt sich damit aus?
Ich bin jetzt hergegangen und hab für das Jahr 2009 meine Ausgaben für Versicherungen, Pensionsvorsorge, Betriebsratsumlage, etc...zusammengerechnet und auf Finanzonline unter Sonderausgaben/Werbungskosten angegeben.
 
Egal ob ich nun was angebe oder nicht, es kommt bei der Vorberechnung exakt dieselbe Summe raus.
Kann das sein?
 
Eigentlich wäre es dann gescheiter gar nichts anzugeben, dann kann es nämlich auch keine überprüfen.
Fall ich damit eh um nix um? Kann es sein, dass diese Vorberechnung nicht passt und ich lieber doch alles angeben sollte?

Offline lara_ela

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Re: Arbeitnehmerveranlagung
« Antwort #1 am: 06-09-2010, 20:06:59 »
also, ich hab ja noch nie eine ANV gemacht, aber soweit ich mitbekommen habe, gibt es da eine umfassende Hilfe...
ich denke, die Vorberechnung ist eben genau das, was sie ist: eine Vorberechnung. du gibst alles an und dann muss sich das sowieso jemand ansehen. ich würde eher alles angeben was geht und schaun, ob was anerkannt wird, als nichts anzugeben...

was  mich jetzt noch interessiert: hast dus bei den Sonderausgaben, oder bei den Werbungskosten angegeben? oder ist das tatsächlich EIN Kastl?
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cat

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Re: Arbeitnehmerveranlagung
« Antwort #2 am: 06-09-2010, 20:14:30 »
also, ich hab ja noch nie eine ANV gemacht, aber soweit ich mitbekommen habe, gibt es da eine umfassende Hilfe...
ich denke, die Vorberechnung ist eben genau das, was sie ist: eine Vorberechnung. du gibst alles an und dann muss sich das sowieso jemand ansehen. ich würde eher alles angeben was geht und schaun, ob was anerkannt wird, als nichts anzugeben...

was  mich jetzt noch interessiert: hast dus bei den Sonderausgaben, oder bei den Werbungskosten angegeben? oder ist das tatsächlich EIN Kastl?

Ich dachte mir, dass du antworten wirst.
 
Bei den Werbungskosten kann ich die Betriebsratsumlage angeben. Versicherungen und Pensionsvorsorge fallen unter Sonderausgaben.
Wenn ich mich jetzt nicht vertu (komisches Wort *lol*). Steht eh genau wo man das angeben kann/muß.
 
Scheinbar kann man (bzw. ist eh logisch) eine staatlich geförderte Pensionsvorsorge nicht steuerlich absetzen. Hm.....ab wann ist eine Vorsorge staatlich gefördert?
Kenn mi da nix aus. Ich hab da so ein Dings wo ich 10 Jahre einzahle und nach den 10 Jahren kann ich mich entscheiden ob ich mir das Geld auszahlen lassen (war dann quasi ein Sparvertrag), oder ob ich es in eine Pension umwandeln lasse. Hm...wäre dann aber staatlich gefördert und vorher nur sparen - das kann man ja nicht absetzen.
Hm....ich glaub ich lass das einfach weg und nehme nur die Versicherungen und die Betriebsratsumlage. Wobei ich aber glaube, dass es da sowieso einen Pauschalbetrag gibt den jeder kriegt und den ich damit sowieso nicht überschreite.
 
Gut, ich geb alles an und werde ja sehen was rauskommt :-)
 
 

Offline lara_ela

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Re: Arbeitnehmerveranlagung
« Antwort #3 am: 06-09-2010, 23:31:34 »
ah, dann passts eh! hab mir nur gerade gedacht, dass, da du es in Einem geschrieben hast, vielleicht die Zuordnung nicht stimmt und deshalb das Programm "gesagt" hat, dass es nicht berücksichtigt wird...

bei der Pensionsvorsorge müsste glaub ich dabei stehen, ob sie staatlich gefördert ist. also ich meine, das müsste doch so sein, wie wenn man eine geförderte Wohnung hat. da steht im Mietvertrag, dass es sich um eine geförderte Wohnung handelt und deshalb der Mietzins soundso hoch ist.

ja, also ich glaub, es ist gut viel anzugeben und dann zu hoffen, dass man einen Teil davon bekommt. das stimmt..

was hast du für Versicherungen?

Kirchenbeitrag?
irgendwelche spenden geleistet?
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Offline nox

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Re: Arbeitnehmerveranlagung
« Antwort #4 am: 07-09-2010, 07:26:28 »

 
Bei den Werbungskosten kann ich die Betriebsratsumlage angeben.

afaik brauchst das nur, sofern du damit über die Pauschale kommst (soviel kriegt dein betriebsrat ned, is daher nicht anzunehmen, dassd damit drüber kommst)
Krischensteuer ginge extra, egal wie niedrig.
Zusatzversicherungen auch.
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist.
Das ist nur schwer für die anderen.

Genauso ist es, wenn du blöd bist.

cat

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Re: Arbeitnehmerveranlagung
« Antwort #5 am: 07-09-2010, 08:31:28 »
Ich muß mir die Unterlagen von der Pensionsvorsorge nochmal anschauen. Irgendwie sehr verwirrend.
Hab ja von der Firma aus auch noch eine private Pensionsvorsorge, aber ich glaub die ist wirklich privat und nicht staatlich gefördert. *Papiere_suchen_geh*
 
Kirchenbeitrag hab ich auch geleistet. Werde ich angeben.
Betriebsratsumlage werde ich trotzdem angeben. Sicher ist sicher. Viel ist es wirklich nicht, aber ich kann es belegen (steht ja am Lohnzettel), also brauch ich mich nicht fürchten  ;)
 
Versicherungen: Wir haben eine Unfallversicherungen (für uns 3). Die werde ich halt angeben und mein Mann dafür nicht. Sonst hamma eh keine.
 
Spenden tu ich nix. Hab kein Geld dafür.
 
Fällt euch sonst nochwas ein?

Offline lara_ela

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Re: Arbeitnehmerveranlagung
« Antwort #6 am: 07-09-2010, 12:02:25 »
Pendlerpauschale, und sonstige Familiensachen haben wir ja glaub ich schon besprochen (wenns schon beim DG eingereicht ist, dann funktioniert dieser Abzug ja direkt am Lohnzettel.

außergewöhnliche Belastungen hab ich noch gefunden:

Grabkosten. zum Beispiel
Krankheitskosten: Zahnarzstkosten, neue Brillen mit Spezialgläsern, zusätzliche Spitalskosten, Besuche bei homöopathischen Ärzten und homöopathische Medikamente, Besuch beim Psychiater, zwangsläufige Kuraufenthalte,
Katastrophenschaden hattet ihr keinen oder?

bei den Sonderausgaben hab ich noch: Aufwendungen für Wohnraumsanierung; habt ihr am Haus was gemacht? da gibts nämlich auch möglichkeiten...
hab da eine kleine Liste. da steht weiters, dass Rpckzahlkungen von dArlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum aufgenommen wurden abzugsfähig sind.  wobei nicht steht, was "begünstigter Wohnraum" sein soll... :(

die Werbungskostenpauschale beträgt übrigens 132,-/Jahr.
das heißt, das wird dir sowieso zugestanden. aber wennst noch mehr hast (gutes Beispiel sind so Unterlagen und Bücher und so Zeug, die man für die Arbeit bracht - ein plakatives Beispiel: der Anwalt, der sich sein Gesetzbüchlein bestellt) dann wird eben mehr abgezogen.
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Offline Charisma

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Re: Arbeitnehmerveranlagung
« Antwort #7 am: 07-09-2010, 18:44:41 »
2010 kommen dann meine Zahnersatzkosten rein! ;D Darauf freu ich mich schon! :D


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cat

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Re: Arbeitnehmerveranlagung
« Antwort #8 am: 07-09-2010, 19:51:51 »
"begünstigter wohnraum" ist es scheinbar nur, wenn man ein grundstück erwirbt oder/und ein haus darauf baut, oder weitere wohnräume schafft;
 
Nein, kein Katastrophenschaden. Sturmschaden/Überschwemmung hat die Versicherung bezahlt.
 
Ist bei den Werbungskosten auch der Kirchenbeitrag dabei? Angenommen ich hab 50 Euro Betriebsratsumlage und 20 Euro Kirchensteuer, dann brauch ich das gar nicht erst angeben. Angenommen ich hab 50 Euro Betriebsratsumlage und 100 Euro Kirchensteuer, dann sollte ich es schon angeben, weil ich damit über die 132 Euro komme.
Hab ich das richtig verstanden?
 
 

Offline lara_ela

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Re: Arbeitnehmerveranlagung
« Antwort #9 am: 07-09-2010, 20:33:00 »
Kirchenbeitrag gehört zu den Sonderausgaben.

sonst ja. also, das war das, was der Nox vorhin gemeint hat. wennst eh nicht über die Pauschale kommst, dann zahlt sichs quasi nicht aus, weilst die Pauschale sowieso kriegst
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